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Ab
dem 01. Juli 2012 ist es für Verkehrsteilnehmer
in Frankreich, auch bei Kurzbesuchen im Land,
vorgeschrieben, einen Alkoholtester mitzuführen.
Ausgenommen sind hiervon lediglich kleinere
Mopeds. Dabei sind sowohl Einwegtester als auch
elektronische Geräte zulässig.Wer
keinen unbenutzten Tester dabei hat, sollte
seit 01.11.2012 mit einem Bußgeld rechnen.
Ein Verstoß wird zur Zeit noch
nicht geahndet ! Die Tester sind in
Frankreich an Tankestellen, Apotheken oder auch
in Supermärkten zu erwerben, bzw. bereits
vor Ihrer Abreise über das Internet erhältlich.
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